Zum Inhalt springen

Kategorie:Gerichtsbarkeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Historisches Emmerthal Wiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 7: Zeile 7:
Später wurde die Gerichtsbarkeit von den Ämtern bzw. den  '''[[Patrimonialgerichte]]<nowiki/>n'''  '''[[Hämelschenburg (Adeliges Gericht, Gutsbezirk, Patrimonialgericht)|(Adeligen Gerichten, Gutsbezirken) Hämelschenburg]]'''  '''[[Ohr (Adeliges Gericht, Gutsbezirk, Patrimonialgericht)|und Ohr]]''' ausgeübt
Später wurde die Gerichtsbarkeit von den Ämtern bzw. den  '''[[Patrimonialgerichte]]<nowiki/>n'''  '''[[Hämelschenburg (Adeliges Gericht, Gutsbezirk, Patrimonialgericht)|(Adeligen Gerichten, Gutsbezirken) Hämelschenburg]]'''  '''[[Ohr (Adeliges Gericht, Gutsbezirk, Patrimonialgericht)|und Ohr]]''' ausgeübt
   
   
 
1852 kam es zu einer '''[[Amtsgerichte, Trennung von Justiz und Verwaltung|Trennung von Justiz und Verwaltung und der Bildung der Amtsgerichte.]]'''
 
 
 
'''[[Amtsgerichte, Gerichtsbarkeit]]'''
 
 
'''[[Amtsgerichte, Trennung von Justiz und Verwaltung]]'''

Version vom 3. Mai 2024, 11:27 Uhr



Schon die ersten uns bekannten "Verwaltungsbezirke", die Gauen, kannten eine Gerichtsbarkeit. Man traf sich in den Gogerichtsbezirken zu den Gogerichten.

Später wurde die Gerichtsbarkeit von den Ämtern bzw. den Patrimonialgerichten (Adeligen Gerichten, Gutsbezirken) Hämelschenburg und Ohr ausgeübt

1852 kam es zu einer Trennung von Justiz und Verwaltung und der Bildung der Amtsgerichte.