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1852 kam es zu einer '''[[Amtsgerichte, Trennung von Justiz und Verwaltung|Trennung von Justiz und Verwaltung und der Bildung der Amtsgerichte.]]''' | |||
'''[[Amtsgerichte, Trennung von Justiz und Verwaltung]]''' |
Version vom 3. Mai 2024, 11:27 Uhr
Schon die ersten uns bekannten "Verwaltungsbezirke", die Gauen, kannten eine Gerichtsbarkeit. Man traf sich in den Gogerichtsbezirken zu den Gogerichten.
Später wurde die Gerichtsbarkeit von den Ämtern bzw. den Patrimonialgerichten (Adeligen Gerichten, Gutsbezirken) Hämelschenburg und Ohr ausgeübt
1852 kam es zu einer Trennung von Justiz und Verwaltung und der Bildung der Amtsgerichte.
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