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Gemeinheitsteilung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 16. August 2025, 15:21 Uhr

Gemeinheiten, Gemeinheitsteilung

Gemeinheitsteilung bedeutet die Teilung von vormals gemeinschaftlich genutzten land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, sowie Ablösungen land- und forstwirtschaftlicher Nutzungsrechte nach altem Herkommen.


Die Gemeinheitsteilung ist eine Form der Bodenordnung nach Landesrecht, die sich an das Verfahren der Flurbereinigung anlehnt. Die Gemeinheitsteilungen wurden im wesentlichen im 19. Jahrhundert durchgeführt. Die nachfolgenden Verkoppelungen (heute: Flurbereinigungsverfahren) hingegen finden bis in die Neuzeit statt.

Abschriften von Teilungsrecessen liegen u.a. von Hajen und Börry vor.

Bibliographie: (Bsp.)

  • Waßmann, Wilhelm / Ahlswehde, Klaus, Der Hajener Recess, Hajen 2005
  • Hann. 74 Hameln Nr. 3554 Teilung der Gemeinheiten in Frenke
  • Hann. 74 Hameln Nr. 3614+3615 Gemeinheitsteilung und Verkoppelung von Hagenohsen,
  • Hann. 74 Hameln Nr. 3625 Gemeinheitsteilung und Verkoppelung vor Kirchohsen, Rezeß Nr. 103