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Kategorie:Gerichtsbarkeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Historisches Emmerthal Wiki
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Schon die ersten uns bekannten "Verwaltungsbezirke", die Gauen, kannten eine Gerichtsbarkeit. Man traf sich in den  '''[[Gogerichte, Gogerichtsbezirke|Gogerichtsbezirken zu den Gogerichten.]]'''
Schon die ersten uns bekannten "Verwaltungsbezirke", die Gauen, kannten eine Gerichtsbarkeit. Man traf sich in den  '''[[Gogerichte, Gogerichtsbezirke|Gogerichtsbezirken zu den Gogerichten.]]'''


Später wurde die Gerichtsbarkeit von den Ämtern bzw. den  '''[[Patrimonialgerichte]]<nowiki/>n'''  '''[[Hämelschenburg (Adeliges Gericht, Gutsbezirk, Patrimonialgericht)|(Adeligen Gerichten, Gutsbezirken) Hämelschenburg]]'''  '''[[Ohr (Adeliges Gericht, Gutsbezirk, Patrimonialgericht)|und Ohr]]''' ausgeübt
Später wurde die Gerichtsbarkeit von den Ämtern bzw. den  '''[[Patrimonialgerichte]]<nowiki/>n'''  '''[[Hämelschenburg (Adeliges Gericht, Gutsbezirk, Patrimonialgericht)|(Adeligen Gerichten, Gutsbezirken) Hämelschenburg]]'''  '''[[Ohr (Adeliges Gericht, Gutsbezirk, Patrimonialgericht)|und Ohr]]''' ausgeübt.
 
Todesurteile wurden bis in die frühe Neuzeit vollstreckt, dafür bedurfte es '''[[Hinrichtungsstätten]]'''.
   
   
1852 kam es zu einer '''[[Amtsgerichte, Trennung von Justiz und Verwaltung|Trennung von Justiz und Verwaltung und der Bildung der Amtsgerichte,]]''' unter anderem in Grohnde. Damit hatte die Gerichtsbarkeit im Wesentlichen die heutige Form angenommen.
 
1852 kam es zu einer '''[[Amtsgerichte, Trennung von Justiz und Verwaltung|Trennung von Justiz und Verwaltung und der Bildung d]]<nowiki/>[[Amtsgerichte, Trennung von Justiz und Verwaltung|er Amtsgerichte,]]''' unter anderem in Grohnde. Damit hatte die Gerichtsbarkeit im Wesentlichen die heutige Form angenommen.

Version vom 6. Mai 2024, 17:11 Uhr

Schon die ersten uns bekannten "Verwaltungsbezirke", die Gauen, kannten eine Gerichtsbarkeit. Man traf sich in den Gogerichtsbezirken zu den Gogerichten.

Später wurde die Gerichtsbarkeit von den Ämtern bzw. den Patrimonialgerichten (Adeligen Gerichten, Gutsbezirken) Hämelschenburg und Ohr ausgeübt.

Todesurteile wurden bis in die frühe Neuzeit vollstreckt, dafür bedurfte es Hinrichtungsstätten.


1852 kam es zu einer Trennung von Justiz und Verwaltung und der Bildung der Amtsgerichte, unter anderem in Grohnde. Damit hatte die Gerichtsbarkeit im Wesentlichen die heutige Form angenommen.